Wohnung besser heizen

Heizperiode in der Mietwohnung: Zeitraum, Regeln, Ausnahmen

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Kurz und knappDie Heizperiode ist gesetzlich nicht festgelegt. Wenn der Mietvertrag nichts anderes sagt, gilt nach der Rechtsprechung der 1. Oktober bis 30. April. In dieser Zeit muss die Heizung tagsüber 20 bis 22 Grad schaffen. Auch außerhalb muss der Vermieter heizen, wenn es mehrere Tage kalt bleibt. Als Richtwert nennen Gerichte drei Tage unter 12 Grad Außentemperatur.

Kein Gesetz, trotzdem ein fester Zeitraum

Viele suchen nach dem Paragrafen zur Heizperiode. Es gibt keinen. Weder das BGB noch eine Verordnung legt fest, ab wann der Vermieter die Heizung einschalten muss. Der Mieterverein München formuliert es so: Mangels gesetzlicher Regelung zählt zuerst, was im Mietvertrag steht.

Steht dort nichts, greift die Rechtsprechung. Gerichte gehen dann von diesem Zeitraum aus:

Übliche Heizperiode
Beginn 1. Oktober
Ende 30. April
Dauer 7 Monate

Der Deutsche Mieterbund spricht davon, dass die Heizperiode spätestens am 1. Oktober beginnt. Das Wort “spätestens” ist wichtig. Früher anfangen darf und muss der Vermieter, wenn es vorher schon kalt wird.

Woher die Heizpflicht eigentlich kommt

Die rechtliche Grundlage ist allgemeiner, als man denkt. Nach § 535 BGB muss der Vermieter die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem Zustand halten, in dem du sie vertragsgemäß nutzen kannst. Eine Wohnung, in der du im November bei 15 Grad sitzt, erfüllt das nicht. Die Heizperiode ist also nur die Faustregel dafür, wann dieser Zustand normalerweise eine laufende Heizung braucht.

Daraus folgt: Der Kalender ist nicht das letzte Wort. Entscheidend ist, ob es in der Wohnung warm genug wird.

Was während der Heizperiode gilt

Der Deutsche Mieterbund nennt für die Zeit von 6 bis 24 Uhr mindestens 20 bis 22 Grad. Nachts darf die Anlage absenken, etwa auf 18 Grad. Der Mieterverein München legt den Tag etwas kürzer, von 6 bis 23 Uhr. Wie genau diese Werte zustande kommen und welche Vertragsklauseln unwirksam sind, steht im Artikel zur Mindesttemperatur in der Wohnung.

Wichtig für dich: Das ist das, was die Heizung können muss. Wie warm du es tatsächlich machst, entscheidest du selbst. Eine allgemeine Pflicht, selbst zu heizen, hast du laut Mieterbund nicht. Du musst nur verhindern, dass die Wohnung so stark auskühlt, dass Schäden entstehen, und bei niedrigen Temperaturen öfter lüften.

Heizen außerhalb der Heizperiode

Ein kalter September oder ein verregneter Mai kommen vor. Dann hilft dir der Kalender nicht, das Mietrecht schon. Die Gerichte haben dafür zwei Maßstäbe entwickelt:

  • Außentemperatur: Das Amtsgericht Uelzen hat am 9. April 1986 (Az. 4a C 272/86) entschieden, dass geheizt werden muss, wenn die Außentemperatur drei Tage lang unter 12 Grad liegt. Diese Regel zitieren sowohl der Verband wohnen im eigentum als auch Haufe.
  • Innentemperatur: Der Mieterverein zu Hamburg setzt an der Wohnung an. Der Vermieter muss spätestens heizen, wenn es tagsüber in den Zimmern unter 18 Grad kalt wird und absehbar ist, dass das kühle Wetter einige Tage anhält.

Ein einzelner kühler Morgen reicht also nicht. Eine Kältephase über mehrere Tage schon.

So gehst du vor, wenn die Heizung noch aus ist

  1. Temperatur messen. Mehrmals täglich, in der Zimmermitte, mit Datum und Uhrzeit. Der Mieterverein zu Hamburg empfiehlt genau diese Dokumentation.
  2. Prüfen, ob es nur an dir liegt. Wenn andere Wohnungen warm sind und bei dir ein Heizkörper kalt bleibt, ist es vermutlich kein Thema der Heizperiode. Dann hilft der Artikel Heizkörper wird nicht warm.
  3. Vermieter informieren. Nach § 536c BGB musst du einen Mangel unverzüglich melden. Schriftlich, mit deinen Messwerten und der Bitte, die Heizung einzuschalten.
  4. Nicht selbst an der Zentralheizung schalten. Die Anlage im Keller ist Sache des Vermieters oder eines Fachbetriebs.

Bleibt die Wohnung trotz Meldung kalt, kann eine Mietminderung in Betracht kommen. Wie das abläuft und welche Risiken es gibt, erklärt der Artikel zur Mietminderung wegen der Heizung. Bevor du weniger Miete überweist, lass dich beim örtlichen Mieterverein oder der Verbraucherzentrale beraten.

Häufige Fragen

Darf der Vermieter die Heizung am 1. Mai einfach abstellen?

Er darf die Anlage in den Sommerbetrieb schalten. Wird es danach aber tagelang kalt und die Wohnung kühlt spürbar aus, muss er sie wieder einschalten. Das Datum im Kalender allein entscheidet nicht.

Muss ich als Mieter während der Heizperiode heizen?

Eine allgemeine Heizpflicht hast du nach Darstellung des Deutschen Mieterbunds nicht, auch nicht im Urlaub. Du musst aber verhindern, dass die Wohnung so auskühlt, dass Schäden entstehen, etwa durch Frost oder Feuchtigkeit.

Kann der Mietvertrag eine kürzere Heizperiode festlegen?

Der Mietvertrag kann Beginn und Ende regeln, denn ein Gesetz gibt keinen Zeitraum vor. Er kann den Vermieter aber nicht davon befreien, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten. Dazu gehört bei Kälte eine funktionierende Heizung, auch wenn das Datum im Vertrag noch nicht erreicht ist.

Gilt die Heizperiode auch für Warmwasser?

Die Heizperiode betrifft die Raumheizung. Für Warmwasser nennt der Mieterverein München einen eigenen Maßstab: 45 Grad an Küche und Bad, spätestens nach etwa 10 Sekunden Zulauf.

Quellen

  1. Deutscher Mieterbund: Heizperiode gestartet
  2. § 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
  3. § 536c BGB: Mängelanzeige durch den Mieter
  4. Mieterverein München: Am 1. Oktober beginnt die Heizsaison
  5. Mieterverein zu Hamburg: Heizen außerhalb der Heizperiode
  6. wohnen im eigentum: Heizperiode, was Vermieter wissen müssen
  7. Haufe: Mindesttemperatur in Wohnungen, die Rechtslage

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